„Geduld ist eine gute Eigenschaft. Aber nicht, wenn es um die Beseitigung von Missständen geht.“ – Margaret Thatcher
Meine Gästin
Christin und mich beschäftigt in dieser heutigen Folge das Thema Eingliederungshilfe und Fachkräftemangel. Christin hat Heilpädagogik studiert und arbeitete schon in den verschiedensten Unternehmen, unter anderem hier: Samariteranstalten, AWO, Lebenshilfe e.V., Deutsches Rotes Kreuz […]. Sie war bei kirchlichen Trägern, bei private Trägern, bei freien Trägern – ihre Berufserfahrung ist viel Christin selbst wahnsinnig vielschichtig.
Was versteht man unter Eingliederungshilfe?
„Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine Leistung der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch zwölf (SGB XII). Menschen mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen, körperlichen oder psychischen Behinderung haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre Fähigkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung wesentlich eingeschränkt ist. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden erbracht, um die Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und behinderten Menschen so die Chance zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu eröffnen. Als Beispiele zählen hierzu:
- Leistungen der Frühförderung
- Leistungen zur angemessenen Schul- oder Berufsausbildung
- behinderungsbedingt notwendige Leistungen zur Hochschulausbildung
- medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM)
- Leistungen zu einem möglichst selbständigen Wohnen
Bei der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen gilt auch der Grundsatz der Nachrangigkeit
Dies bedeutet, dass die Eingliederungshilfe nur eingesetzt werden kann, wenn die betroffene Person sich nicht selbst helfen kann oder die notwendige Unterstützung nicht vorrangig durch Dritte (z.B. Angehörige oder andere Sozialversicherungsträger) übernommen werden kann. Anträge auf Eingliederungshilfe sind in der Regel beim örtlichen Träger der Sozialhilfe (Sozialamt) zu stellen. Hier können Sie auch nähere Informationen zur Eingliederungshilfe in Ihrer Region erhalten.“ (Quelle: Susanne Marr. (2022, 31. März). Was versteht man unter Eingliederungshilfe? caritas.de. https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/behinderung-und-psychische-erkrankung/haeufiggestelltefragen/61928)
Welche Anreize können wir schaffen, um Beschäftigte anzuwerben? Unsere Ideen
- min. 2 Wochenenden im Monat frei
- Gesundheitstage (analog zu den Karenztagen)
- Goodies (Rehakurse, Massagen, Fitnessstudioabo, Spotify, Netflix, Preisnachlass bei Unternehmen wie z.B. Bosch, Apple […])
Das Land oder große Träger wie z.B. die AWO könnten doch sicherlich auch Verträge mit Spotify, Netflix und co. abschließen, um Anreize zu schaffen, oder nicht? Wieso gibt es das noch nicht? Gibt es bereits Bemühungen? Woran scheitert es?
Wir haben die Beschäftigten – wie halten wir sie?
Wertschätzung, Anerkennung
Mehr
Bezahlung
[Hier folgen Informationen, ich recherchiere noch.]
Quellen und Verweise
- Änderung der Anforderungen bezüglich des Personalschlüssels
- Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Grundlagen: Definitionen – Kennzahlensteckbriefe, Nürnberg, März 2022
Zu meinem Gast
Unsere Empfehlungen:
Die Altenrepublik – Wie der demographische Wandel unsere Zukunft gefährdet von Stefan Schulz